Das Verkehrsrecht umfasst die Gebiete Straßenrecht, Luftfahrtrecht, Eisenbahnrecht, Verkehr auf Wasserstraßen und das Seerecht.
Am häufigsten wird der Begriff Verkehrsrecht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehrsrecht verwendet, dem sich auch unser Informationsportal ausschließlich widmet. Das Straßenverkehrsrecht umfasst die Teilgebiete Verkehrszivilrecht, das Verkehrsvertragsrecht, das Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten, das Fahrerlaubnisrecht und das Zulassungsrecht.
Das öffentliche Verkehrsrecht beinhaltet dasVerkehrsverwaltungsrecht, unter das u.a. die Erteilung der Fahrerlaubnis fällt und die auch die Einziehung eines Führerscheins nach einem Gerichtsentscheid ausführt. Ein weiterer Bestandteil des öffentlichen Verkehrsrechts ist das Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht – dies regelt die u.a. Ahndungen von Verkehrsstraftaten wie z.B. das Fahren ohne Führerschein oder auch Ordnungswidrigkeiten z.B. beim falsch Parken.
Das private Verkehrsrecht befasst sich hauptsächlich mit demVerkehrshaftungsrecht – beispielsweise dem Schadensersatz-Anspruch nach einem Unfall, der von durch Missachtung der geltenden Straßenverkehrsordnung (StVO) von einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wird. Das sogenannte Verkehrsvertragsrecht regelt private Unstimmigkeiten, die z.B. beim An- oder Verkauf eines Fahrzeugs auftreten können.
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die oben bereits erwähnte Straßenverkehrsordnung (StVO) wurden als typisches Ordnungsrecht vom Bundesrecht her bestimmt und regeln gebündelt die verschiedenen Rechtsformen. Ebenso werden verschiedenen Behörden mit der Abwicklung der verschiedenen Rechtsfälle betraut: zum Beispiel die Straßenverkehrsbehörde, das von „mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt“ bekannte Ordnungsamt sowie natürlich die Staatsanwaltschaft.
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