Im Verkehrszentralregister (VZR) beim Kraftfahrt-Bundesamt werden die im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer registriert. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst. Entscheidungen über Maßnahmen zur Fahrerlaubnis trifft nicht das Kraftfahrt-Bundesamt, sondern die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Im Verkehrszentralregister werden im wesentlichen rechtskräftige beziehungsweise bestandskräftige Entscheidungen erfasst:
- von Fahrerlaubnisbehörden, die die Fahrerlaubnis versagen, entziehen oder neu erteilen (einschließlich sonstiger Maßnahmen nach dem Punktsystem),
- von Bußgeldbehörden, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von mindestens 40 Euro oder einem Fahrverbot ahnden,
- von Gerichten, die eine Verurteilung wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr aussprechen.
Die im Verkehrszentralregister eingetragenen Entscheidungen werden nach Art und Schwere gewichtet, bepunktet und nach bestimmten Fristen gelöscht. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Das Punktsystem“.
Privatpersonen erhalten kostenlos Auskunft über die sie betreffenden Eintragungen und damit auch über die Punkte im VZR. Auskunft erteilt das
Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.
Damit nicht unter Angabe eines falschen Namens über fremde Personen Auskünfte eingeholt werden können, ist dem Antrag ein Identitätsnachweis beizufügen.
Anerkannt werden:
- die amtliche Beglaubigung der Unterschrift,
- die Ablichtung des Personalausweises oder des Passes oder
- bei persönlicher Antragstellung der Personalausweis, der Pass oder der behördliche Dienstausweis.
Auskunft bekommt auch ein beauftragter Rechtsanwalt bei Vorlage einer Fotokopie der entsprechenden Vollmachtserklärung.
Zentrales Fahrerlaubnisregister
Seit dem 1. Januar 1999 wird beim Kraftfahrt-Bundesamt ein Zentrales Fahrerlaubnisregister geführt. In diesem werden die neu erteilten Fahrerlaubnisse mit den Fahrerlaubnisklassen A bis E gespeichert.
Das Zentrale Fahrerlaubnisregister speichert
- in Deutschland erteilte Fahrerlaubnisse nach den EU-einheitlichen Klassen A bis E und den nationalen Klassen L und T
- bei Fahranfängern zusätzlich die Probezeit
- Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung
- Dienstfahrerlaubnisse von Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr
- Fahrlehrerlaubnisse und Dienstfahrlehrerlaubnisse von Fahrlehrern
- Berechtigungen von Kraftfahrsachverständigen, Prüfern und Prüfingenieuren
- in Deutschland registrierte Führerscheine aus anderen EU-Staaten.
Die Datenmeldung der Fahrerlaubnisbehörde an das Kraftfahrt-Bundesamt erfolgt nach der Erteilung der Fahrerlaubnis. Im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden die fahrerlaubnisrelevanten Daten (Personendaten, Fahrerlaubnisklassen, Auflagen, Beschränkungen usw.), nicht jedoch die Anschrift gespeichert.
Auch aus diesem Register erhält der Betroffene unentgeltlich Auskunft. Der Identitätsnachweis ist in derselben Form zu erbringen, wie bei Anfragen an das Verkehrszentralregister.
Quelle: bmvbs