Statistisch gesehen gibt es in Deutschland über 6300 Verkehrsunfälle pro Tag. Der größte Teil davon geht ohne größere Personenschäden aus. Dafür wird hinterher umso heftiger gestritten, wer schuld und wie hoch der entstandene Schaden ist. Die Versicherer versuchen oft, die Schadensumme zu drücken.
Bei der Unfallregulierung geht es im Wesentlichen um Folgendes:
- Unfallschadensregulierung
- Auseinandersetzung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung
- Ausgleich von Personenschäden, insbesondere
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungsschaden
- Vermehrte Bedürfnisse
- Renten
- Pflegekosten
Für den beschädigten Pkw sind bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung Schadensersatzansprüche geltend zu machen:
- Reparaturkosten
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfall
- Abschlepp- und Ummeldekosten
- Sachverständigenkosten
Wenn Sie einen unverschuldeten Verkehrsunfall hatten, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung stets die Kosten für den Rechtsanwalt, von dem Sie sich bei der Unfallschadensregulierung vertreten lassen.